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Erläuterungen zum Formular
Anspruchsberechtigter/Kontaktadresse Die Dokumentation "www.das-Grundbuch.de" stellt keine juristische Urkunde dar, aus
der sich rechtliche Ansprüche begründen lassen. Im Falle der Verwirklichung solcher Rechtsansprüche sind dann die juristischen Einzelheiten von den Beteiligten jeweils zu klären, die Redaktion von
"www.das-Grundbuch.de" kann natürlich nicht prüfen, ob es den Eigentumsanspruch wirklich gibt und wem er zu welchen Teilen (z. B. einer Erbengemeinschaft) wirklich zusteht. Diese Fragen spielen im Moment nicht die
entscheidende Rolle, da es hier schwerpunktmäßig auf eine demonstrative Dokumentation ankommt. Es ist jedoch notwendig, eine Kontaktadresse zu haben, und dies sollte die Adresse einer Person sein, die in einem engen rechtlichen
Verhältnis (oder auch verwandtschaftlichen Verhältnis) zur Immobilie steht. Postfachadressen oder Deckadressen werden wir unter Umständen nicht annehmen, schon um einen Mißbrauch auszuschließen.
Um den Informationsfluß
zu erleichtern wäre es auch sehr hilfreich, wenn Sie Telefon oder Fax oder Email oder auch eine Handy-Nummer (Mobiltelefon, dort kann man sehr preisgünstig eine SMS Nachricht absetzen) angeben, soweit vorhanden.
Adresse oder Chiffre Grundsätzlich kann die Eintragung (Veröffentlichung) auf zwei verschiedene Arten erfolgen. " Adresse " (Abkürzung "A" reicht auch) bedeutet, daß die volle
Kontaktadresse angegeben wird, so daß jeder Interessierte die Möglichkeit hat, mit Ihnen direkt Kontakt aufzunehmen (das kann zum Beispiel jemand sein, der kürzlich auf einer Reise bei dem Grundstück vorbeigekommen ist und
Ihnen dazu etwas Interessantes erzählen kann, Sie sehen also, Ihre Immobilie wird auf einmal wieder lebendig ! ). " Chiffre " (abgekürzt "C") bedeutet, daß die Eintragung nur unter einer Nummer
veröffentlicht wird, im Falle eines notwendigen Kontaktes würden wir Sie dann informieren, so daß Sie entscheiden können, ob Sie diesen Kontakt wirklich aufnehmen wollen oder nicht.
Im Grundsatz würden wir die
Eintragungsform " Adresse " vorziehen (sie hat die größere demonstrative Wirkung), aber natürlich besteht auch Verständnis dafür, daß nicht jeder seine Anschrift veröffentlichen kann, Sie sind also frei, sich auch für
die Eintragungsform "Chiffre " zu entscheiden.
Geboren Das brauchen Sie nur auszufüllen, wenn Sie die Eintragungsform " Chiffre " wählen, denn aus diesen Zahlen wollen
wir die Chiffre Nr. bilden. Sie geben also zum Beispiel an: Mai 1937, und Sie bekommen dann z. B. die Chiffre Nr. 3 7 0 5 0 0 1 (falls diese nicht schon vergeben ist, dann würde es werden 3 7 0 5 0 0 2).
Lage der Immobilie
Bitte geben Sie die Beschreibung so genau an, wie dies Ihnen möglich ist, dazu gehört der Name des Ortes (deutsche und eventuell auch fremdländische Bezeichnung), Straße und Hausnummer und (falls vorhanden aber
nicht unbedingt notwendig) Bezeichnung des (ursprünglichen) Blattes des Grundbuchs.
Wenn es sich um mehrere Grundstücke handelt, die geographisch nicht direkt miteinander verbunden sind, so verwenden Sie bitte mehrere
getrennte Formulare.
Größe Die Größe geben Sie so genau an, wie das Ihnen möglich ist.
Art Die Art des Grundstücks kennzeichnen Sie bitte anhand
der Buchstaben der folgenden Tabelle. Mehrere Eintragungen sind möglich (so bedeutet z.B. "E,F" Bauernhof mit angeschlossener Forstwirtschaft, usw.) .
A = unbebautes Grundstück B = Einfamilienhaus C = Mehrfamilienhaus (Mietshaus) D = Doppelhaus-Hälfte
E = Bauernhof F = Forstwirtschaft
G = Gartenland H = Ferienhaus mit Grundstück I = sonst. landwirtschaftl. Fläche K = Teichwirtschaft
L = Gewerbe-Immobilie M = sonstige Immobilie
Verkaufsinteresse Hier tragen Sie mit der Kennzeichnung " Ja "ein, daß
Sie unter Umständen auch einen Verkauf eines Anspruchs auf Rückübertragung in Betracht ziehen.
Sonstige Beschreibung Hier können Sie frei alles eintragen, was Ihnen wichtig erscheint, zum
Beispiel Besonderheiten des Grundstücks, historische Vorgänge, die mit dem Grundstück zusammenhängen, jetziger Zustand, soweit darüber etwas bekannt ist und auch alles sonst, was von Interesse sein könnte. Eine lebendige
Beschreibung auch von kleinen Dingen kann durchaus interessant sein.
Wenn vorhanden würden wir auch gern ein Photo von dem Grundstück oder der Ortschaft oder etwas, was damit zusammenhängt veröffentlichen (möglichst mit
der Angabe, wann aufgenommen und was au dem Photo dargestellt ist).
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